Makler-Kosten

Von: Frank Schroeder • Zuletzt aktualisiert: April 2024

Wer einen Wohnungsverkauf über einen Makler anstrebt, möchte nicht nur wissen, welche allgemeinen Kosten zu tragen sind, sondern auch, wie hoch die Immobilienmakler-Kosten mit dem Vertrag einhergehen. Mehr über die Haus- oder Wohnungsverkauf über einen Makler und dazu passende Tipps, erhalten Sie in diesem Ratgeber. Wir verraten Ihnen außerdem, wie Sie die Immobilienmakler-Kosten von der Steuer absetzen, welche weiteren Vorteile auf Sie zukommen und welcher Ablauf Sie erwartet, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung über einen Makler veräußern.

Inhaltsverzeichnis

Haus oder Wohnung verkaufen mit Makler: Grundlegendes

Immobilie mit oder ohne Makler verkaufen?Wenn Sie sich dazu entschieden haben, ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkaufen zu wollen, dann können Sie dies wahlweise privat oder über einen Makler abwickeln. Wenn Sie privat verkaufen, müssen Sie definitiv keine Kosten für einen Makler übernehmen. Allerdings gibt es beim Privatverkauf auch Nachteile, daher kann es sinnvoll sein, den Haus- oder Wohnungsverkauf über einen Makler abzuwickeln.

  • Suchen Sie sich einen Immobilienmakler, der am besten regional in Ihrer Nähe tätig ist und fachliche und regionale Expertise aufweist, die für Ihr Objekt benötigt wird.
  • Bereiten Sie alle Unterlagen für den Ablauf des Verkaufs vor, damit beim späteren Vorgehen alle notwendigen Unterlagen schnell zur Hand sind und es nicht zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
  • Je nach Bundesland und Situation kann es sein, dass Sie zwar den Makler beauftragen und daher Maklergebühren beim Wohnungsverkauf oder Hausverkauf anfallen, diese aber nicht von Ihnen, sondern vom Käufer getragen werden müssen.

Teilweise kann es sein, dass Sie als Verkäufer komplett ohne Makler-Kosten aus dem Verkauf herausgehen und die Wohnung verkaufen mit einem Makler, daher von allen Vorteilen profitieren, aber nicht selbst die Provision zahlen müssen.

Wohnung verkaufen: Makler-Kosten – wer übernimmt?

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie, wer (Käufer oder Verkäufer) in welchen Bundesländern meistens die Provision übernehmen muss.

Bundesland Wer zahlt die Makler-Provision meistens?
Baden-Württemberg 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Bayern 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Berlin 100 % Käufer
Brandenburg 100 % Käufer
Bremen 100 % Käufer
Hamburg 100 % Käufer
Hessen 100 % Käufer
Mecklenburg-Vorpommern 2,38 % Verkäufer / 3,57 % Käufer
Niedersachsen 50 % Käufer / 50 % Verkäufer oder 100 % Käufer
Nordrhein-Westfalen 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Rheinland-Pfalz 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Saarland 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Sachsen 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Sachsen-Anhalt 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Schleswig-Holstein 50 % Käufer / 50 % Verkäufer
Thüringen 50 % Käufer / 50 % Verkäufer

Wohnung verkaufen: Makler-Kosten

Kosten für MaklerWenn Sie Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen und dabei einen Makler einsetzen, fallen Kosten an – soweit nicht änderbar. Die Maklergebühren beim Wohnungsverkauf (und natürlich auch beim Verkauf anderer Objekte) ist in der Regel je nach Bundesland geregelt und variiert im Schnitt zwischen drei und sieben Prozent des Verkaufspreises.

Wissenswert: Im Jahr 2015 wurde das Bestellerprinzip eingeführt, welches für den Verkauf von Immobilien keine Änderungen vornimmt. Das Gesetz regelt dagegen, wer bei der Vermietung die Kosten für die Provision übernehmen muss. Beim Verkauf gelten nach wie vor die alten Regeln.

Haus und Wohnung verkaufen: Makler-Kosten in der Übersicht

Bundesland Wie hoch fällt die Provision meistens aus?
Baden-Württemberg 7,14 %
Bayern 7,14 %
Berlin 7,14 %
Brandenburg 7,14 %
Bremen 5,95 %
Hamburg 6,25 %
Hessen 5,95 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 %
Niedersachsen 4,76 % – 7,14 % (je nach Region in Niedersachsen)
Nordrhein-Westfalen 7,14 % (je nach Situation auch niedriger)
Rheinland-Pfalz 7,14 % (je nach Situation auch niedriger)
Saarland 7,14 %
Sachsen 7,14 %
Sachsen-Anhalt 7,14 %
Schleswig-Holstein 7,14 %
Thüringen 7,14 % (je nach Situation auch niedriger)

Wie Sie sehen: Die Kosten beim Haus- und Wohnungsverkauf variieren stark, je nachdem, in welcher Region Sie Ihr Objekt verkaufen.

Makler-Kosten steuerlich absetzen

Steuern sparen beim Wohnungskauf bzw- -verkauf

Um die Makler-Kosten von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer die Kosten für einen Makler übernehmen muss, ist sicherlich daran interessiert, diese unter Umständen auch steuerlich absetzen zu können. Doch ganz so einfach ist es leider nicht. Um die Kosten beim Wohnungsverkauf bei der Steuer geltend zu machen, sind einige Voraussetzungen nötig.

Der häufigste Fall ist beispielsweise das Absetzen der Makler-Kosten, wenn es sich um einen beruflich bedingten Umzug handelt. Doch was beachten, wenn Sie beruflich umgezogen sind, aber nicht wissen, ob dieser Umzug auch in die Steuerregel fällt?

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass

  • sich der Berufsweg durch den Umzug erheblich verkürzen muss (mindestens täglich eine Stunde),
  • oder Sie vorab im Ausland gearbeitet haben und nun aufgrund eines Jobs in Deutschland arbeiten und daher auch eine Bleibe benötigen.
  • Auch die Arbeitsbedingungen, die sich durch den Umzug stark verbessern, können ein Grund sein, um die Kosten abzusetzen, die über einen Makler entstanden sind. Dies gilt jedoch nur in gewissen Fällen und ist nicht leicht durchzusetzen. Ein Beispiel wäre ein Arzt, der beruflich bedingt in die Nähe der Klinik zieht, da er für die Patienten auf diese Weise eine deutlich bessere Betreuung gewährleisten kann.
  • Benötigen Sie dagegen eine zweite oder dritte Wohnung, die berufsbedingt nötig ist (beispielsweise als Zweitwohnsitz oder als Hausmeister-Wohnung), dann sind die Makler-Kosten ebenfalls steuerlich absetzbar.

Es gibt einige Möglichkeiten, mit denen Sie eine Wohnung verkaufen mit Makler und die Kosten anschließend bei der Steuer einreichen. Wägen Sie am besten die Vorteile und Nachteile ab und entscheiden Sie sich, ob Sie von den Hilfestellungen und organisatorischen Fähigkeiten des Maklers unterstützen lassen oder das Objekt stattdessen privat verkaufen wollen.

Kleiner Tipp: Auch Notarkosten können unter Umständen in einigen Fällen von der Steuer abgesetzt werden. Es handelt sich in diesem Fall um sogenannte Anschaffungskosten, die auch als Solche geltend gemacht werden. Allerdings ist es nur in wenigen Fällen möglich, die Voraussetzungen zu erfüllen – beispielsweise bei der Anschaffung einer Immobilie, die anschließend vermietet werden soll.

Es muss jedoch beachtet werden, um welche Art von Notarkosten es sich handelt. Wenn Sie beispielsweise Notarkosten zahlen müssen, nachdem ein Eintrag einer Hypothek vorgenommen wurde, dann ist dies als Finanzierungskosten zu verstehen, die als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann – sofern die Immobilie zum Betriebsvermögen gehört. Alternativ ist es möglich, diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen, wenn das Objekt dagegen zum Privatvermögen zählt.

TWichtig auch in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Notarkosten nur abgesetzt werden können, wenn die Kosten dadurch entstehen, dass Sie Einkünfte erzielen. Dies ist vor allem gegeben, wenn Sie ein Objekt erwerben, um es anschließend zu vermieten und daraus Einkünfte zu generieren.

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